Alle Betriebsmittel rechtssicher geprüft – termingenau, lückenlos dokumentiert. Als befähigte Person gemäß DGUV führen wir Ihre Pflichtprüfungen durch.
Kein Betriebsmittel ohne Prüfung.
Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen müssen in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person geprüft werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben (BetrSichV, DGUV). Wir übernehmen diese Prüfungen für Sie: termingenau, vollständig dokumentiert und rechtssicher.
Was wir prüfen
Leitern & Tritte (DGUV R 208-016)
Regale & Lagereinrichtungen (DGUV I 208-043)
PSA gegen Absturz (DGUV R 112-198)
Anschlag- & Lastaufnahmemittel (DGUV G 309-007)
Hubarbeitsbühnen & Flurförderzeuge (BGG 925)
Elektrische Betriebsmittel (BGV A3 / DGUV V3)
Feuerlöscher & Brandschutzeinrichtungen
Gefahrstoffschränke (VdS 2206)
Warum regelmäßige Prüfung?
Gesetzliche Pflicht nach BetrSichV & ArbSchG
Nachweis gegenüber BG, Versicherung & Behörden
Unfallprävention durch frühzeitige Erkennung
Haftungsschutz für die Geschäftsführung
Unsere Stärken
Befähigte Person für alle genannten Prüfbereiche
Vollständige Prüfdokumentation & Prüfbuch
Digitale Erfassung & Nachverfolgung
Flexible Terminplanung – auch kurzfristig
Termin anfragen
Jetzt Prüfung beauftragen.
Wir planen Ihre Prüftermine zuverlässig und kurzfristig. Kontaktieren Sie uns – wir erstellen Ihnen ein passgenaues Angebot für Ihren Bestand.
Fast alle Arbeitsmittel unterliegen der Prüfpflicht nach BetrSichV – darunter Leitern, Regale, Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge, PSA, Anschlagmittel und elektrische Betriebsmittel. Wir erstellen Ihnen auf Wunsch eine vollständige Bestandsaufnahme.
Wie oft müssen Leitern geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft werden. Bei intensivem Einsatz oder nach besonderen Ereignissen (z. B. Sturz) ist eine außerordentliche Prüfung erforderlich.
Wer darf UVV-Prüfungen durchführen?
Prüfungen dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden, die über die entsprechende Ausbildung, Erfahrung und ein gültiges Zertifikat verfügen. Waldemar Rogalsky ist für alle genannten Prüfbereiche zertifiziert und nachweislich befähigt.
Was passiert, wenn ich keine Prüfung durchführe?
Fehlende Prüfungen können zu Bußgeldern, dem Erlöschen des Versicherungsschutzes und – im Schadensfall – zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung führen. Zudem drohen Betriebsunterbrechungen durch behördliche Abmahnungen.
Wie lange dauert eine Prüfung?
Je nach Umfang des Bestands dauert eine Prüfung vor Ort zwischen 2 und 8 Stunden. Wir planen die Termine so, dass Ihr Betriebsablauf möglichst wenig gestört wird.
Gibt es eine digitale Dokumentation?
Ja. Alle Prüfprotokolle, Mängellisten und Fälligkeitserinnerungen werden in unserem Sicherheits-Cockpit digital erfasst. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Prüfhistorie und können Nachweise bei Bedarf sofort abrufen.
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