Kein Betriebsmittel ohne Prüfung.
Arbeitsmittel und PSA müssen regelmäßig von einer befähigten Person geprüft werden (BetrSichV, DGUV). Das übernehmen wir, termingenau und rechtssicher.
Was wir prüfen
Leitern & Tritte (DGUV R 208-016)
Regale & Lagereinrichtungen (DGUV I 208-043)
PSA gegen Absturz (DGUV R 112-198)
Anschlag- & Lastaufnahmemittel (DGUV G 309-007)
Hubarbeitsbühnen & Flurförderzeuge (BGG 925)
Elektrische Betriebsmittel (BGV A3 / DGUV V3)
Gefahrstoffschränke (VdS 2206)
Warum regelmäßige Prüfung?
Gesetzliche Pflicht nach BetrSichV & ArbSchG
Nachweis gegenüber BG, Versicherung & Behörden
Unfallprävention durch frühzeitige Erkennung
Haftungsschutz für die Geschäftsführung
Unsere Stärken
Befähigte Person für alle genannten Prüfbereiche
Vollständige Prüfdokumentation & Prüfbuch
Digitale Erfassung & Nachverfolgung
Flexible Terminplanung – auch kurzfristig