§ 6 ASiG · DGUV Vorschrift 2 · Höchste Rechtssicherheit

Externe Sicherheitsfachkraft (SIFA)
für den gehobenen Mittelstand.

Rechtssichere, strategische Grundbetreuung Ihres Unternehmens – persönlich, absolut zuverlässig und vollständig DGUV-konform. Die sorgenfreie Lösung für KMU im Nordschwarzwald.

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DGUV Vorschrift 2 § 6 ASiG konform Persönlich · Keine Fixkosten
Ihr Nutzen auf einen Blick

Arbeitssicherheit als strategischer
Wettbewerbsvorteil – nicht als Last.

§ 6 ASiG verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Viele KMU sehen das als Pflicht. Unsere Kunden sehen es als Chance: Kontrollen bestehen, Haftung ausschließen, Prozesse verbessern – ohne eigene Stelle.

Was Sie konkret bekommen

Gefahren-Prävention
Strategische Pflichtbegehungen & Arbeitsplatzanalysen

Aktive Identifikation von Gefahrenquellen zur Vermeidung von Ausfallzeiten, Unfällen und Betriebsunterbrechungen – bevor etwas passiert.

Haftungs-Schutz
Lückenlose Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 ArbSchG

Ihr rechtssicherer Schutzschild bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden. Kein Dokument fehlt. Keine Lücke.

Digitales Protokoll-Management
Alle Berichte & Prüfprotokolle im digitalen Sicherheits-Cockpit

Jederzeit abrufbar – auch bei unangekündigten Prüfungen. Für HR und Geschäftsführung transparent und vollständig dokumentiert.

Weitere Leistungen
Vollständige Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
Unfalluntersuchung & Ursachenanalyse
Beratung bei Arbeitsmittel-Beschaffung & PSA
Unterweisungspläne & Schulungsbegleitung
Begleitung bei Behörden- & BG-Prüfungen

Warum Waldemar Rogalsky
als Ihre externe SIFA?

Rechtssicherheit ohne Fixkosten

Sie erfüllen alle gesetzlichen Auflagen nach § 6 ASiG und der DGUV Vorschrift 2, ohne eine teure interne Vollzeitstelle schaffen zu müssen. Ihre Compliance ist garantiert – zu kalkulierbaren Kosten.

Praxis statt grauer Theorie

Als erfahrener Praktiker kenne ich die Abläufe in Fertigung, Handwerk und Logistik im Nordschwarzwald genau. Ich blockiere keine Prozesse, sondern optimiere sie sicher – mit minimalem Aufwand für Ihr Team.

Persönliche Haftungsbefreiung für die Geschäftsführung

Schützen Sie sich als Geschäftsführer vor empfindlichen Bußgeldern und der persönlichen Haftung im Ernstfall. § 130 OWiG trifft den, der fahrlässig handelt – mit uns tun Sie es nicht.

Gesetzliche Pflicht – kein Ermessensspielraum

§ 6 ASiG verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Bestellung einer Sicherheitsfachkraft. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Im Schadensfall haften Geschäftsführer und Unternehmen persönlich – mit allen Konsequenzen.

Individuelles Angebot

Interesse? Wir erstellen Ihr Angebot.

Schreiben oder rufen Sie uns an – wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre Betriebsgröße. Schnell, unverbindlich und kostenlos.

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FAQ

Häufige Fragen zur externen SIFA

Bin ich gesetzlich zur SIFA verpflichtet?
Ja. § 6 ASiG verpflichtet nahezu alle Arbeitgeber zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit – unabhängig von der Betriebsgröße. Die genauen Einsatzzeiten richten sich nach DGUV Vorschrift 2 und dem Risikopotenzial Ihres Betriebs.
Wie oft muss die SIFA tätig sein?
Die Mindesteinsatzzeit richtet sich nach DGUV Vorschrift 2 und ist abhängig von Betriebsgröße und Branche. Für viele KMU reicht eine stundenweise Betreuung pro Monat. Wir ermitteln Ihren genauen Bedarf im Erstgespräch.
Was kostet eine externe SIFA?
Wir erstellen ein Pauschalangebot je nach Betriebsgröße, Branche und erforderlichem Betreuungsumfang. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles, unverbindliches Angebot.
Was ist der Unterschied zum internen Arbeitsschutzbeauftragten?
Die externe SIFA bringt tiefe Fachexpertise und Erfahrung aus vielen Betrieben mit – ohne Fixkosten für eine Vollzeitstelle. Ein interner Arbeitsschutzbeauftragter (ASB) ergänzt die SIFA, ersetzt sie aber nicht. Wir beraten Sie gerne zur optimalen Kombination beider Rollen.
Kann ich Rogalsky auch als ASiG-Betriebsarzt-Netzwerk nutzen?
Ja. Wir koordinieren auf Wunsch auch die Zusammenarbeit mit einem Betriebsarzt-Netzwerk in der Region und stellen sicher, dass die Anforderungen des ASiG vollständig erfüllt werden.
Gilt das auch für Kleinstbetriebe?
Ja. Die Pflicht zur SIFA gilt ab dem ersten Mitarbeiter, jedoch mit gestuften Anforderungen. Kleinstbetriebe mit geringem Gefährdungspotenzial profitieren von einem schlanken, kosteneffizienten Betreuungsmodell.
Unser Angebot

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