DGUV Vorschrift 2 · Fassung 2026

SIFA Einsatzzeiten-Rechner

Ermitteln Sie den jährlichen Betreuungsbedarf durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt. Grundbetreuung, betriebsspezifische Betreuung und die Aufteilung beider Berufsgruppen, transparent und in wenigen Schritten.

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Waldemar Rogalsky, externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, bei der Betriebsbegehung nach DGUV Vorschrift 2
20+ Jahre Praxis als
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Grundbetreuung0,0h/Jahr
+ Betriebsspezifisch0,0h/Jahr
Gesamt SIFA0,0h/Jahr
Gesamt Arzt0,0h/Jahr

Kundendaten

Geben Sie den Namen des Unternehmens ein, für das die Einsatzzeit nach DGUV Vorschrift 2 ermittelt werden soll. Diese Angaben erscheinen in der Kopfzeile des Exports.

Es werden keine Daten gespeichert oder übertragen. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser.

Beschäftigte ermitteln

Geben Sie die Zahl der Beschäftigten nach Beschäftigungsumfang ein. Der gewichtete Wert (Vollzeitäquivalent) ist die Grundlage für die Einsatzzeit nach DGUV Vorschrift 2.

Gewichteter Gesamtwert (Vollzeitäquivalent) 0,0
Gewichtung nach DGUV Vorschrift 2: Vollzeit >30h = 1,0 · Teilzeit 20–30h = 0,75 · Teilzeit <20h = 0,5 · Leiharbeitnehmer = 1,0. Auszubildende zählen wie Vollzeitkräfte (in der Regel 1,0).

Betreuungsgruppe bestimmen

Die Betreuungsgruppe richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial Ihrer Branche (DGUV Vorschrift 2, Anlage 2). Sie bestimmt die Mindeststunden der Grundbetreuung pro Mitarbeiter und Jahr.

Die verbindliche Einstufung erfolgt durch Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse). Bei Mischbetrieben zählt die Tätigkeit mit dem höchsten Gefährdungspotenzial. Die Beispiele dienen der Orientierung.

Betriebsspezifische Betreuung

Bewerten Sie für jeden Bereich den Aufwand. Die Stundenwerte sind Orientierungs- und Erfahrungswerte zu DGUV Vorschrift 2, Anlage 2, Abschnitt III. Jedes Modul hat am Ende ein editierbares Feld, in das Sie Ihren eigenen Schätzwert eintragen können.

Aufteilung SIFA / Betriebsarzt

Legen Sie fest, wie die gesamte Betreuungszeit (Grund + betriebsspezifisch) zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt aufgeteilt wird. Die Aufteilung ist betriebsindividuell zu vereinbaren.

Fachkraft für Arbeitssicherheit: 75% Betriebsarzt: 25%
← mehr Arzt (min. 20% SIFA)mehr SIFA (min. 20% Arzt) →
Gesamt SIFA
0,0
h/Jahr
Gesamt Betriebsarzt
0,0
h/Jahr
Mindestanteil nach DGUV Vorschrift 2: mindestens 20% je Berufsgruppe an der Grundbetreuung. Typische Aufteilung: SIFA 70–80%, Betriebsarzt 20–30%. Bei stark medizinisch geprägten Tätigkeiten kann der Arztanteil höher sein.
Ermittelter Einsatzbedarf · Fachkraft für Arbeitssicherheit
0,0
Stunden pro Jahr
+ 0,0 h/Jahr Betriebsarzt · Gesamt 0,0 h/Jahr

Detaillierte Aufstellung

Export

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Lassen Sie die Stunden rechtssicher umsetzen

Diese Berechnung ist ein Orientierungswert. Als Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 verbindlich, dokumentiert und prüffest, inklusive digitalem Sicherheits-Cockpit.

Einsatzzeit nach DGUV Vorschrift 2 berechnen

Die DGUV Vorschrift 2 verpflichtet jeden Arbeitgeber zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Dieser Rechner ermittelt den jährlichen Betreuungsbedarf transparent und nachvollziehbar, sodass Sie wissen, wie viele Stunden Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihr Betriebsarzt leisten müssen.

So setzt sich die Einsatzzeit zusammen

Die Gesamtbetreuung besteht aus zwei Teilen. Die Grundbetreuung ist ein fester Stundenwert: Sie ergibt sich aus der Zahl der Beschäftigten (gewichtet als Vollzeitäquivalent) multipliziert mit dem Wert der Betreuungsgruppe. Die betriebsspezifische Betreuung kommt hinzu und richtet sich nach den konkreten Gefährdungen, Anlagen und Aufgaben im Betrieb.

Für wen ist der Rechner gedacht?

Geschäftsführer, Personalverantwortliche und Sicherheitsbeauftragte nutzen den Rechner, um den jährlichen Betreuungsbedarf vor Vertragsverhandlungen mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit abzuschätzen. Das Ergebnis dient als Diskussionsgrundlage und als Nachweis im Bericht oder als Kennzahl für das Arbeitsschutzmanagement. Es ersetzt nicht die verbindliche Festlegung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger.

Häufige Fragen

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Sie teilt die Betreuung in eine Grundbetreuung (feste Stunden je nach Betreuungsgruppe und Zahl der Beschäftigten) und eine betriebsspezifische Betreuung (individuell nach Gefährdungen) auf. Beide ergeben die jährliche Gesamteinsatzzeit von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.

Die Grundbetreuung ergibt sich aus der Zahl der Beschäftigten (als Vollzeitäquivalent gewichtet) multipliziert mit dem Stundenwert der Betreuungsgruppe: Gruppe I = 2,5 Stunden, Gruppe II = 1,5 Stunden, Gruppe III = 0,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr.

Die Betreuungsgruppe richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial der Branche (Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2). Bau, Metall oder Chemie liegen meist in Gruppe I, Handel und verarbeitendes Gewerbe in Gruppe II, Büro und Verwaltung in Gruppe III. Die verbindliche Einstufung nimmt der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) vor.

Beschäftigte werden als Vollzeitäquivalent gewichtet: Vollzeit über 30 Stunden = 1,0, Teilzeit 20 bis 30 Stunden = 0,75, Teilzeit unter 20 Stunden = 0,5. Leiharbeitnehmer im Betrieb zählen mit 1,0. Auszubildende werden in der Regel wie Vollzeitkräfte gezählt.

Ja. Der Rechner ist vollständig kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Die Berechnung läuft im Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen. Das Ergebnis lässt sich als Word- oder PDF-Dokument exportieren oder direkt drucken.

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