DGUV Vorschrift 52/54

Kranführerschein & Kranschulung
in Horb am Neckar

Für Hallen-, Brücken- und flurgesteuerte Krane – Inhouse in Horb am Neckar oder in Nagold, Nachweis inklusive.

DGUV-konform Antwort in 24 h Zertifikat inklusive Schulungszentrum Nagold
Horb am Neckar und Landkreis Freudenstadt

Kranschulung in Horb am Neckar – sicher und rechtssicher am Kran

Arbeitgeber sind nach DGUV Vorschrift 52/54 verpflichtet, Kranführer schriftlich zu beauftragen und zu schulen. Wir führen die Schulung für Unternehmen in Horb am Neckar und im Umkreis durch – direkt bei Ihnen im Betrieb oder in unserem Schulungszentrum in Nagold.

Kranführerschein in Horb am Neckar: regional, schnell und rechtssicher

Horb am Neckar ist mit seinen Gewerbe- und Industriegebieten entlang des Neckars und der A81 ein wichtiger Standort für Produktion, Handwerk und Logistik im Landkreis Freudenstadt. Wo Stapler, Krane und Hubarbeitsbühnen im Einsatz sind, schreibt der Gesetzgeber nachweislich geschulte Bediener für die Kranführerschein-Tätigkeit vor.

Von Horb erreichen Sie unser Schulungszentrum in Nagold in rund 20 Minuten über die B28a und B28. Die Kranführerschein-Schulung führen wir auf Wunsch auch Inhouse direkt in Ihrem Betrieb in Horb durch.

Inhouse empfohlen

Kranschulungen finden idealer Weise direkt an Ihren eigenen Anlagen statt – auch in Horb am Neckar. Wir kommen zu Ihnen und schulen Ihr Team an den tatsächlich verwendeten Geräten.

Schulungsinhalt

Was Ihre Mitarbeiter mitnehmen

Nach der Schulung verfügen Ihre Mitarbeiter über alle notwendigen Kenntnisse:

  • Rechtsgrundlagen (DGUV Vorschrift 52/54, BetrSichV)
  • Aufbau und Wirkungsweise von Krananlagen
  • Lastaufnahme- und Anschlagmittel
  • Sicherheitseinrichtungen & Signalgebung
  • Gefahren beim Kranbetrieb
  • Praktische Übungen an Ihrer Anlage
  • Prüfung & schriftliche Beauftragung
Investition

Preise & Konditionen

LeistungPreis
Kranschulung Inhouse (bis 8 Pers.)Angebot auf Anfrage
Kranschulung Schulungszentrum NagoldAngebot auf Anfrage
Schulungsdauer1–2 Tage je nach Vorerfahrung
Unverbindliches Angebot innerhalb von 24 h. Preise zzgl. gesetzl. MwSt.
Freie Termine ansehen ↗ Oder Inhouse anfragen
FAQ

Häufige Fragen – Kranführerschein in Horb am Neckar

Muss der Kranführer schriftlich beauftragt werden?
Ja. Nach DGUV Vorschrift 52 §28 darf ein Kran nur von Personen bedient werden, die vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurden. Die Schulung beinhaltet diesen Nachweis.
Kann die Schulung an unserem eigenen Kran in Horb am Neckar stattfinden?
Ja – das ist sogar empfehlenswert. Wir kommen zu Ihnen, Theorie und Praxis sind direkt auf Ihre Anlage abgestimmt.
Wie oft muss die Kranschulung wiederholt werden?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Wiederholungspflicht. Allerdings ist eine jährliche Sicherheitsunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben.
Für Unternehmen in Horb am Neckar: Wir kommen zu Ihnen – ca. 20 Minuten von unserem Schulungszentrum in Nagold. Oder nutzen Sie unser Schulungszentrum in Nagold (Lise-Meitner-Straße 8).
Weitere Schulungen

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