DGUV Vorschrift 52/54

Kranführerschein & Kranschulung
in Rottenburg am Neckar

Für Hallen-, Brücken- und flurgesteuerte Krane – Inhouse in Rottenburg am Neckar oder in Nagold, Nachweis inklusive.

DGUV-konform Antwort in 24 h Zertifikat inklusive Schulungszentrum Nagold
Rottenburg und Landkreis Tübingen

Kranschulung in Rottenburg am Neckar – sicher und rechtssicher am Kran

Arbeitgeber sind nach DGUV Vorschrift 52/54 verpflichtet, Kranführer schriftlich zu beauftragen und zu schulen. Wir führen die Schulung für Unternehmen in Rottenburg am Neckar und im Umkreis durch – direkt bei Ihnen im Betrieb oder in unserem Schulungszentrum in Nagold.

Kranführerschein in Rottenburg am Neckar: regional, schnell und rechtssicher

Rottenburg am Neckar verbindet mittelständisches Handwerk, Produktion und Logistik im Landkreis Tübingen. Für Betriebe, die Stapler, Krane oder Hubarbeitsbühnen einsetzen, ist eine nachweisliche Kranführerschein-Schulung gesetzlich gefordert.

Von Rottenburg erreichen Sie unser Schulungszentrum in Nagold in rund 25 Minuten. Für die Kranführerschein-Schulung kommen wir auf Wunsch auch direkt in Ihren Betrieb in Rottenburg.

Inhouse empfohlen

Kranschulungen finden idealer Weise direkt an Ihren eigenen Anlagen statt – auch in Rottenburg am Neckar. Wir kommen zu Ihnen und schulen Ihr Team an den tatsächlich verwendeten Geräten.

Schulungsinhalt

Was Ihre Mitarbeiter mitnehmen

Nach der Schulung verfügen Ihre Mitarbeiter über alle notwendigen Kenntnisse:

  • Rechtsgrundlagen (DGUV Vorschrift 52/54, BetrSichV)
  • Aufbau und Wirkungsweise von Krananlagen
  • Lastaufnahme- und Anschlagmittel
  • Sicherheitseinrichtungen & Signalgebung
  • Gefahren beim Kranbetrieb
  • Praktische Übungen an Ihrer Anlage
  • Prüfung & schriftliche Beauftragung
Investition

Preise & Konditionen

LeistungPreis
Kranschulung Inhouse (bis 8 Pers.)Angebot auf Anfrage
Kranschulung Schulungszentrum NagoldAngebot auf Anfrage
Schulungsdauer1–2 Tage je nach Vorerfahrung
Unverbindliches Angebot innerhalb von 24 h. Preise zzgl. gesetzl. MwSt.
Freie Termine ansehen ↗ Oder Inhouse anfragen
FAQ

Häufige Fragen – Kranführerschein in Rottenburg am Neckar

Muss der Kranführer schriftlich beauftragt werden?
Ja. Nach DGUV Vorschrift 52 §28 darf ein Kran nur von Personen bedient werden, die vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurden. Die Schulung beinhaltet diesen Nachweis.
Kann die Schulung an unserem eigenen Kran in Rottenburg am Neckar stattfinden?
Ja – das ist sogar empfehlenswert. Wir kommen zu Ihnen, Theorie und Praxis sind direkt auf Ihre Anlage abgestimmt.
Wie oft muss die Kranschulung wiederholt werden?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Wiederholungspflicht. Allerdings ist eine jährliche Sicherheitsunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben.
Für Unternehmen in Rottenburg am Neckar: Wir kommen zu Ihnen – ca. 25 Minuten von unserem Schulungszentrum in Nagold. Oder nutzen Sie unser Schulungszentrum in Nagold (Lise-Meitner-Straße 8).
Weitere Schulungen

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