DGUV Vorschrift 52/54

Kranführerschein & Kranschulung
in Tübingen

Für Hallen-, Brücken- und flurgesteuerte Krane – Inhouse in Tübingen oder in Nagold, Nachweis inklusive.

DGUV-konform Antwort in 24 h Zertifikat inklusive Schulungszentrum Nagold
Tübingen und Umgebung

Kranschulung in Tübingen – sicher und rechtssicher am Kran

Arbeitgeber sind nach DGUV Vorschrift 52/54 verpflichtet, Kranführer schriftlich zu beauftragen und zu schulen. Wir führen die Schulung für Unternehmen in Tübingen und im Umkreis durch – direkt bei Ihnen im Betrieb oder in unserem Schulungszentrum in Nagold.

Kranführerschein in Tübingen: regional, schnell und rechtssicher

Die Universitätsregion Tübingen verbindet Forschung, Handwerk und eine lebendige Logistik- und Handelslandschaft. Vom Klinikum über Speditionen bis zu produzierenden Betrieben, überall werden Bediener mit gültiger Kranführerschein-Qualifikation benötigt.

Tübingen liegt rund 30 Minuten über die B28 von unserem Schulungszentrum in Nagold entfernt. Für die Kranführerschein-Schulung kommen wir auf Wunsch auch direkt in Ihren Betrieb, mit Terminen, die sich in Ihren Arbeitsalltag einfügen.

Inhouse empfohlen

Kranschulungen finden idealer Weise direkt an Ihren eigenen Anlagen statt – auch in Tübingen. Wir kommen zu Ihnen und schulen Ihr Team an den tatsächlich verwendeten Geräten.

Schulungsinhalt

Was Ihre Mitarbeiter mitnehmen

Nach der Schulung verfügen Ihre Mitarbeiter über alle notwendigen Kenntnisse:

  • Rechtsgrundlagen (DGUV Vorschrift 52/54, BetrSichV)
  • Aufbau und Wirkungsweise von Krananlagen
  • Lastaufnahme- und Anschlagmittel
  • Sicherheitseinrichtungen & Signalgebung
  • Gefahren beim Kranbetrieb
  • Praktische Übungen an Ihrer Anlage
  • Prüfung & schriftliche Beauftragung
Investition

Preise & Konditionen

LeistungPreis
Kranschulung Inhouse (bis 8 Pers.)Angebot auf Anfrage
Kranschulung Schulungszentrum NagoldAngebot auf Anfrage
Schulungsdauer1–2 Tage je nach Vorerfahrung
Unverbindliches Angebot innerhalb von 24 h. Preise zzgl. gesetzl. MwSt.
Freie Termine ansehen ↗ Oder Inhouse anfragen
FAQ

Häufige Fragen – Kranführerschein in Tübingen

Muss der Kranführer schriftlich beauftragt werden?
Ja. Nach DGUV Vorschrift 52 §28 darf ein Kran nur von Personen bedient werden, die vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurden. Die Schulung beinhaltet diesen Nachweis.
Kann die Schulung an unserem eigenen Kran in Tübingen stattfinden?
Ja – das ist sogar empfehlenswert. Wir kommen zu Ihnen, Theorie und Praxis sind direkt auf Ihre Anlage abgestimmt.
Wie oft muss die Kranschulung wiederholt werden?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Wiederholungspflicht. Allerdings ist eine jährliche Sicherheitsunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben.
Für Unternehmen in Tübingen: Wir kommen zu Ihnen – ca. 30 Minuten von unserem Schulungszentrum in Nagold. Oder nutzen Sie unser Schulungszentrum in Nagold (Lise-Meitner-Straße 8).
Weitere Schulungen

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