DGUV Vorschrift 52/54

Kranführerschein & Kranschulung
in Wildberg

Für Hallen-, Brücken- und flurgesteuerte Krane – Inhouse in Wildberg oder in Nagold, Nachweis inklusive.

DGUV-konform Antwort in 24 h Zertifikat inklusive Schulungszentrum Nagold
Wildberg und Landkreis Calw

Kranschulung in Wildberg – sicher und rechtssicher am Kran

Arbeitgeber sind nach DGUV Vorschrift 52/54 verpflichtet, Kranführer schriftlich zu beauftragen und zu schulen. Wir führen die Schulung für Unternehmen in Wildberg und im Umkreis durch – direkt bei Ihnen im Betrieb oder in unserem Schulungszentrum in Nagold.

Kranführerschein in Wildberg: regional, schnell und rechtssicher

Wildberg im Landkreis Calw ist von Handwerk und mittelständischer Produktion im Nordschwarzwald geprägt, oft kleinere Betriebe, die ihre Mitarbeiter unkompliziert vor Ort für die Kranführerschein-Tätigkeit qualifizieren möchten.

Wildberg liegt nur rund 12 Minuten von unserem Schulungszentrum in Nagold entfernt, eine der kürzesten Anfahrten überhaupt. Für die Kranführerschein-Schulung kommen wir gern auch direkt zu Ihnen in den Betrieb.

Inhouse empfohlen

Kranschulungen finden idealer Weise direkt an Ihren eigenen Anlagen statt – auch in Wildberg. Wir kommen zu Ihnen und schulen Ihr Team an den tatsächlich verwendeten Geräten.

Schulungsinhalt

Was Ihre Mitarbeiter mitnehmen

Nach der Schulung verfügen Ihre Mitarbeiter über alle notwendigen Kenntnisse:

  • Rechtsgrundlagen (DGUV Vorschrift 52/54, BetrSichV)
  • Aufbau und Wirkungsweise von Krananlagen
  • Lastaufnahme- und Anschlagmittel
  • Sicherheitseinrichtungen & Signalgebung
  • Gefahren beim Kranbetrieb
  • Praktische Übungen an Ihrer Anlage
  • Prüfung & schriftliche Beauftragung
Investition

Preise & Konditionen

LeistungPreis
Kranschulung Inhouse (bis 8 Pers.)Angebot auf Anfrage
Kranschulung Schulungszentrum NagoldAngebot auf Anfrage
Schulungsdauer1–2 Tage je nach Vorerfahrung
Unverbindliches Angebot innerhalb von 24 h. Preise zzgl. gesetzl. MwSt.
Freie Termine ansehen ↗ Oder Inhouse anfragen
FAQ

Häufige Fragen – Kranführerschein in Wildberg

Muss der Kranführer schriftlich beauftragt werden?
Ja. Nach DGUV Vorschrift 52 §28 darf ein Kran nur von Personen bedient werden, die vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurden. Die Schulung beinhaltet diesen Nachweis.
Kann die Schulung an unserem eigenen Kran in Wildberg stattfinden?
Ja – das ist sogar empfehlenswert. Wir kommen zu Ihnen, Theorie und Praxis sind direkt auf Ihre Anlage abgestimmt.
Wie oft muss die Kranschulung wiederholt werden?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Wiederholungspflicht. Allerdings ist eine jährliche Sicherheitsunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben.
Für Unternehmen in Wildberg: Wir kommen zu Ihnen – ca. 12 Minuten von unserem Schulungszentrum in Nagold. Oder nutzen Sie unser Schulungszentrum in Nagold (Lise-Meitner-Straße 8).
Weitere Schulungen

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