Warum sind UVV- und DGUV-Prüfungen so wichtig?
Regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln und elektrischen Betriebsmitteln sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch essentiell für den Schutz Ihrer Mitarbeiter. Die Durchführung von UVV- und DGUV-Prüfungen gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und schützt Sie vor erheblichen Haftungsrisiken.
Viele Betriebe unterschätzen das Risiko: Ein ungeprüftes Arbeitsmittel, das bei einem Unfall versagt, führt in der Regel zu einem Organisationsverschulden – mit der Folge, dass Haftungsprivilegien entfallen und der Geschäftsführer persönlich in Regress genommen werden kann.
„Sichere und geprüfte Arbeitsmittel sind keine Option, sondern eine Notwendigkeit für jeden verantwortungsbewussten Betrieb. Mit unserem neuen Service unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Prüfpflichten fachgerecht zu erfüllen."
— Waldemar Rogalsky, Geprüfte Fachkraft für ArbeitssicherheitUnser kompetenter Ansprechpartner für Prüfungen
Um Ihnen diesen Service auf höchstem fachlichem Niveau anbieten zu können, hat unsere Sicherheitsfachkraft einen speziellen Ausbildungslehrgang absolviert und ist nun Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um UVV- und DGUV-Prüfungen.
Waldemar Rogalsky – Geprüfte SIFA, § 6 ASiG, DGUV Vorschrift 2
Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Arbeitssicherheit und einer Vielzahl betreuter Unternehmen kennt er die häufigsten Schwachstellen – und die effizientesten Wege, diese zu beheben.
Welche Prüfungen bieten wir an?
Unser Prüfservice deckt alle gängigen Prüfpflichten ab, die Unternehmen nach BetrSichV und DGUV-Vorschriften treffen. Im Einzelnen umfasst unser Angebot:
- Elektrische Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702
- Ortsveränderliche elektrische Geräte (Verlängerungskabel, Handgeräte etc.)
- Stationäre Anlagen und Maschinen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz
- Arbeitsmittel und Betriebsmittel nach BetrSichV
- Förder- und Hebezeuge (Krane und Gabelstapler)
- Regalanlagen nach DGUV I 208-043
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel und Zurrmittel
- Lastaufnahmemittel
- Weitere auf Anfrage
Was müssen Unternehmen beachten?
Für Betriebsleiter und Sicherheitsverantwortliche sind diese fünf Punkte besonders kritisch – ein Verstoß gegen einen davon kann im Schadensfall teuer werden:
- Prüffristen einhalten: Unterschiedliche Geräte haben unterschiedliche Prüfintervalle – von monatlich bis jährlich
- Dokumentation pflegen: Prüfnachweise müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden
- Qualifiziertes Personal: Prüfungen dürfen nur durch befähigte Personen nach § 2 Abs. 7 BetrSichV durchgeführt werden
- Vollständigkeit sicherstellen: Alle relevanten Arbeitsmittel müssen im Prüfplan erfasst sein
- Mitarbeiter unterweisen: Regelmäßige Unterweisungen über die bestimmungsgemäße Nutzung nach § 12 ArbSchG
Fehlende oder mangelhafte Prüfnachweise gelten als Organisationsverschulden. Die Berufsgenossenschaft prüft das nach jedem schweren Unfall als erstes. Wer keine Prüfdokumentation vorlegen kann, verliert in der Regel seinen Haftungsschutz – und haftet persönlich.
Ihr Vorteil mit Rogalsky Arbeitssicherheit
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen nicht nur die reine Prüfdienstleistung, sondern ein vollständiges Paket:
- Umfassende Beratung zu Ihren spezifischen Prüfpflichten
- Individuelle Prüfintervalle basierend auf Ihrer Nutzungsintensität
- Klare und gerichtsverwertbare Prüfprotokolle
- Unterstützung bei der Dokumentation und Nachweisführung
- Kombination mit Schulungen für Ihre Mitarbeiter
Prüftermin vereinbaren
Kostenlose Erstberatung: Wir erfassen Ihre Prüfpflichten, erstellen einen Prüfplan und führen die Prüfungen termingenau durch.
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