Wer PSAgA benutzt,
muss unterwiesen sein.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Auffanggurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer) darf nur benutzen, wer dafür ausgebildet und jährlich unterwiesen ist. Das schreiben die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Regel 112-198 vor. Ein Gurt allein rettet niemanden, entscheidend sind die richtige Auswahl, der korrekte Anschlagpunkt und ein Plan, wie ein Verunglückter schnell aus dem Hängen befreit wird.
Wir schulen praxisnah am echten Material, dokumentieren die Unterweisung rechtssicher und hinterlegen den Nachweis auf Wunsch digital im Sicherheits-Cockpit.
Staffelrabatt ab 5 Personen. Bei abweichender Gruppengröße: Preis auf Anfrage.
- ✓ Termin nach Absprache – bei Ihnen vor Ort oder exklusiv in Nagold
- ✓ Theorie und Praxis am echten Material, inkl. Rettungsübung
- ✓ Unterweisungsnachweis, auf Wunsch digital im Sicherheits-Cockpit
Schulungsinhalt
Für wen ist die Schulung?
Für alle, die mit Absturzgefahr arbeiten: