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Neu und kostenlos:
Der SIFA Einsatzzeiten-Rechner
nach DGUV Vorschrift 2.

Wie viele Betreuungsstunden braucht Ihr Betrieb pro Jahr? Diese Frage konnte bisher kaum ein Geschäftsführer aus dem Stand beantworten. Unser neuer Online-Rechner liefert die Antwort in wenigen Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung, mit Export als Word und PDF.

Waldemar Rogalsky
Waldemar Rogalsky
Geprüfte SIFA · § 6 ASiG
3. Juli 2026
6 Min. Lesezeit

Warum wir diesen Rechner gebaut haben

Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist ab dem ersten Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. So steht es im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Wie viel Betreuung es konkret sein muss, regelt die DGUV Vorschrift 2: eine Grundbetreuung mit festen Stundenwerten plus eine betriebsspezifische Betreuung, die sich nach den tatsächlichen Gefährdungen im Betrieb richtet.

In der Praxis erleben wir immer wieder dasselbe: Die Vorschrift ist korrekt, aber für Nicht-Fachleute schwer zu durchdringen. Betreuungsgruppen, Vollzeitäquivalente, Aufteilungsschlüssel zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Viele Betriebe wissen schlicht nicht, wo sie stehen. Genau diese Lücke schließt unser neuer SIFA Einsatzzeiten-Rechner.

„Die Frage nach den Einsatzzeiten höre ich in fast jedem Erstgespräch. Jetzt kann sie jeder Unternehmer selbst beantworten, in fünf Minuten, ohne Vorwissen."

— Waldemar Rogalsky, Geprüfte Fachkraft für Arbeitssicherheit

So funktioniert die Berechnung

Der Rechner führt Sie in vier einfachen Schritten durch die Systematik der DGUV Vorschrift 2. Am Ende steht Ihre jährliche Gesamteinsatzzeit, aufgeteilt auf Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.

01
Betreuungsgruppe wählen

Die Betreuungsgruppe richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial Ihrer Branche (Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2). Bau, Metall oder Chemie liegen meist in Gruppe I (2,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr), Handel und verarbeitendes Gewerbe in Gruppe II (1,5 Stunden), Büro und Verwaltung in Gruppe III (0,5 Stunden).

02
Beschäftigte als Vollzeitäquivalent erfassen

Nicht jeder Kopf zählt gleich: Vollzeitkräfte über 30 Wochenstunden gehen mit dem Faktor 1,0 in die Rechnung ein, Teilzeitkräfte mit 20 bis 30 Stunden mit 0,75 und Teilzeitkräfte unter 20 Stunden mit 0,5. Leiharbeitnehmer im Betrieb zählen mit 1,0. Der Rechner gewichtet das automatisch.

03
Betriebsspezifische Betreuung ermitteln

Zur Grundbetreuung kommt der individuelle Teil: über sechs Module erfassen Sie, was in Ihrem Betrieb tatsächlich los ist, von besonderen Gefährdungen über Beschaffungen und Umbauten bis zu betrieblichen Veränderungen. Daraus ergibt sich der betriebsspezifische Stundenanteil.

04
Ergebnis aufteilen und exportieren

Der Rechner zeigt die jährliche Gesamteinsatzzeit und schlägt eine Aufteilung zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt vor. Das Ergebnis exportieren Sie als Word- oder PDF-Dokument oder drucken es direkt aus, fertig für die Ablage oder das Gespräch mit Ihrem Unfallversicherungsträger.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Metallverarbeiter mit 25 Vollzeitbeschäftigten liegt typischerweise in Betreuungsgruppe I. Die Grundbetreuung beträgt damit 25 × 2,5 = 62,5 Stunden pro Jahr, die sich Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt teilen. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für neue Maschinen, Gefahrstoffe oder einen Hallenumbau. Genau diese Zahlen liefert der Rechner schwarz auf weiß, ohne dass Sie eine einzige Seite der Vorschrift lesen müssen.

Was der Rechner kann und was er kostet

Kurz gesagt: alles, was Sie für eine erste belastbare Einschätzung brauchen. Und er kostet nichts.

  • 100 % kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar, keine E-Mail-Adresse nötig
  • Keine Datenspeicherung: Die Berechnung läuft komplett in Ihrem Browser
  • Grundbetreuung nach Betreuungsgruppe I, II oder III (Fassung ab 2026)
  • Automatische Vollzeitäquivalent-Gewichtung der Beschäftigten
  • Betriebsspezifische Betreuung über 6 Module
  • Aufteilung Fachkraft für Arbeitssicherheit / Betriebsarzt
  • Export als Word, PDF oder Druck, direkt verwendbar als Dokumentationsgrundlage
Gut zu wissen

Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Die verbindliche Einstufung der Betreuungsgruppe nimmt Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger vor. Das Ergebnis ist aber eine fundierte Grundlage, um mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder einer externen Sicherheitsfachkraft ins Gespräch zu gehen.

Häufige Fragen zum Einsatzzeiten-Rechner

Muss jeder Betrieb eine Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt bestellen?

Ja. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jeder Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherstellen. Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, in welchem Umfang: als Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten (ab 10 Beschäftigten) oder als alternative bzw. Kleinbetriebsbetreuung.

Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich?

Der Rechner liefert eine fundierte Orientierung auf Basis der DGUV Vorschrift 2. Die verbindliche Einstufung der Betreuungsgruppe nimmt der zuständige Unfallversicherungsträger vor, die endgültige Festlegung der Einsatzzeiten erfolgt im Betrieb, in der Regel unter Beteiligung der Interessenvertretung.

Was mache ich mit dem berechneten Ergebnis?

Exportieren Sie es als Word oder PDF und nutzen Sie es als Grundlage für die Bestellung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihres Betriebsarztes. Wer keine eigene Sicherheitsfachkraft hat, kann die Betreuung extern vergeben, zum Beispiel an Rogalsky Arbeitssicherheit als externe SIFA nach § 6 ASiG.

Fazit: Erst rechnen, dann entscheiden

Die Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 sind keine Kür, sondern Pflicht. Wer sie kennt, kann fundiert entscheiden: eigene Fachkraft ausbilden, extern betreuen lassen oder das bestehende Betreuungsmodell überprüfen. Mit dem kostenlosen Einsatzzeiten-Rechner haben Sie die Zahlen in fünf Minuten auf dem Tisch, ohne Anmeldung und ohne Verpflichtung.

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Ermitteln Sie in wenigen Minuten, wie viele Betreuungsstunden Ihr Betrieb nach DGUV Vorschrift 2 braucht. Kostenlos, ohne Anmeldung, mit Word- und PDF-Export. Und wenn Sie eine externe Sicherheitsfachkraft suchen: Wir übernehmen das für Sie.

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